Ehrenzeichen

Alle Ehrenzeichen des Burgenländischen Blasmusikverbandes sind ausschließlich über das Verwaltungsprogramm BMV zu beantragen. Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Verleihungsdatum im Verbandsbüro einlangen.

 Ehrenzeichen
 Großes Ehrenzeichen
 Verdienstkreuz

 

Ehrenzeichen

Ehrenzeichen in Bronze
für mindestens 10jährige aktive Tätigkeit als MusikerIn in einem Mitgliedsverein des Burgenländischen Blasmusikverbandes.

   

Ehrenzeichen in Silber
für mindestens 15jährige aktive Tätigkeit als MusikerIn in einem Mitgliedsverein des Burgenländischen Blasmusikverbandes.

   

Ehrenzeichen in Gold
für mindestens 25jährige aktive Tätigkeit als MusikerIn in einem Mitgliedsverein des Burgenländischen Blasmusikverbandes.

Ehrenzeichen in Gold mit Spange "40 Jahre"
für mindestens 40jährige aktive Tätigkeit als MusikerIn in einem Mitgliedsverein des Burgenländischen Blasmusikverbandes.

Ehrenzeichen in Gold mit Spange "50 Jahre"
für mindestens 50jährige aktive Tätigkeit als MusikerIn in einem Mitgliedsverein des Burgenländischen Blasmusikverbandes.

Ehrenzeichen in Gold mit Spange "60 Jahre"
für mindestens 60jährige aktive Tätigkeit als MusikerIn in einem Mitgliedsverein des Burgenländischen Blasmusikverbandes.

Großes Ehrenzeichen

Großes Ehrenzeichen in Silber

Das Große Ehrenzeichen in Silber kann verliehen werden an:

  1. Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens
  2. Verbandsfunktionäre
  3. Obmänner und Kapellmeister, sofern sie eine mindestens 10-jährige äußerst erfolgreiche Tätigkeit nachweisen können
  4. Stabführer und sonstige Funktionäre, sofern sie eine mindestens 15-jährige äußerst erfolgreiche Tätigkeit nachweisen können

Großes Ehrenzeichen in Gold

Das Große Ehrenzeichen in Gold kann verliehen werden an:

  1. Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens, sofern besondere Verdienste um die Blasmusik vorliegen
  2. Verbandsfunktionäre
  3. Obmänner und Kapellmeister, sofern sie eine mindestens 15-jährige Tätigkeit nachweisen können

 

Anträge auf Verleihung des Verdienstkreuzes sind dem Verbandsvorstand vorbehalten. Mitgliedskapellen oder einzelne Personen sind nicht antragsberechtigt.

Verdienstkreuz in Bronze

Das Verdienstkreuz in Bronze kann verliehen werden an:

  1. hohe Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens
  2. Verbandsfunktionäre
  3. Obmänner und Kapellmeister, sofern in der Ausübung ihrer Tätigkeit besondere Leistungen zu erblicken sind und diese einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren umfassen

Verdienstkreuz in Silber

Das Verdienstkreuz in Silber kann verliehen werden an:

  1. hohe Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens
  2. Mitglieder des Verbandsvorstandes und sonstige Verbandsfunktionäre, sofern sie eine mindestens 10-jährige äußerst erfolgreiche Tätigkeit nachweisen können

Verdienstkreuz in Gold

Das Große Ehrenzeichen in Gold kann verliehen werden an:

  1. höchste Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens
  2. Mitglieder des Verbandsvorstandes, sofern sie eine mindestens 15-jährige äußerst erfolgreiche Tätigkeit nachweisen können